Trotz der neuen Möglichkeit öffentlicher Gottesdienste verweisen wir auf die Fernsehgottesdienste und die Gottesdienste zuhause. Dies ist ein deutliches Signal für ältere Personen oder Menschen, die zu Risikogruppen gehören. Sie sollen einerseits nicht von der Möglichkeit zum Gottesdienstbesuch ausgeschlossen werden, andererseits aber keine falsche innere Verpflichtung verspüren, trotz des Bewusstseins der eigenen Gefährdung in den Gottesdienst kommen zu müssen. Deshalb werden die Gottesdienstvorlagen für den häuslichen Gebrauch auch weiterhin für die Sonntage gemailt. Kinderkirche und Familiengottesdienste wird es noch nicht geben.
Um die Gesundheit aller Mittfeiernden bestmöglich zu schützen, werden die Gottesdienste nur mit weitreichenden Einschränkungen stattfinden können:
- Um ein Ansteckungsrisiko so weit wie möglich zu minimieren, wird es nur eine begrenzte Zahl von Mitfeiernden geben können, dies sind in der St. Andreas Kirche ca.60 Personen, je nachdem wie viele Einzel-Personen oder Familien es sind.
- Voraussetzung für die Teilnahme an einem Gottesdienst ist eine vorherige Anmeldung. Deshalb rufen Sie bitte im Pfarramt in St. Andreas zu den Büroöffnungszeiten an und melden Sie sich zum Gottesdienst an; dort bekommen Sie gesagt, ob die gewünschte Gottesdienstzeit möglich ist, oder welche Alternative es gibt.
- Beim Betreten und beim Verlassen der Kirche sind die notwendigen Abstände einzuhalten.
- Die Laufwege sind nur in einer Richtung begehbar, um ein Zusammentreffen zu vermeiden, Ein- und Ausgänge unterscheiden sich.
- Personen mit Krankheitssymptomen können nicht an den Gottesdiensten teilnehmen.
- Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung für alle Gottesdienstbesucher wird empfohlen.
- An den Eingängen gibt es eine Möglichkeit zur Handdesinfektion.
- Es liegen in der Kirche keine Gesang- und Gebetsbücher aus, diese sind persönlich mit zu bringen.
- Ordner kontrollieren den Einlass und die Einhaltung der Regeln in der Kirche.
- Die Kommunion wird unter besonderen Hygienevorsichtsmaßnahmen ausgeteilt.
- Gemeindegesang ist nicht möglich, da gemeinsames Singen einer größeren Gruppe von Personen ein besonderes Infektionsrisiko birgt. Kantorinnen und Kantoren singen die Lieder stellvertretend für die Gemeinde.