Religionsfreiheit am Beispiel Pakistan

Auf Initiative von Angela Madaus als Sprecherin des Arbeitskreises „Christen und SPD“ und unterstützt durch Frau Dr. Claudia Guggemos, Leiterin der katholischen Erwachsenenbildung Reutlingen, wurde am 26.9. die Ausstellung „Religionsfreit ist ein Menschenrecht“ in der Citykirche eröffnet. Das Eingangsreferat hielt der MISSIO-Diözesanreferent Joan Brstik, der kurzfristig einsprang für Frau Dr. Voges, Referentin für Menschenrechte und Religionsfreiheit bei MISSIO Aachen, die wegen Krankheit absagen musste.

Von den 230 Millionen Pakistanern sind circa 1,6 % Christen. Die meisten leben in Lahore, Rawalpindi,, Karachi und Islamabad. Die größten Sprachgruppen sind Panjabi, Sindhi und Urdu, Englisch ist die offizielle Verkehrssprache. Pakistan wurde 1947 unabhängig, 1956 erklärte es sich zur islamischen Republik. Immer wieder gibt es Spannungen zwischen den verschiedenen Volksgruppen. Religiöse Minderheiten werden diskriminiert, sowohl arbeitsrechtlich (Christen können nicht alle Arbeiten machen; sie arbeiten häufig bei der Müllabfuhr) als auch religiös. So wurde die weltweit größte muslimische Ahmadiyya-Bewegung (zwischen 0,2 und 2 %) 1984 verboten. Besonders unheilvoll wirken sich die so genannten Blasphemie-Gesetze aus dem Jahr 1986 aus (§ 295-B Verunglimpfung des Koran und § 295 C Verunglimpfung des Propheten), in deren Namen es immer wieder zu Gewaltaufrufen eines fanatisierten Mobs und zu Verfolgungen kommt. MISSIO hilft hier über Vorkehrungen zum Schutz der Christen und in Einzelfällen über Petitionen an die Botschaft und verlangt, bei Anschuldigungen zumindest die eigenen Gesetze zu beachten. So sind nach dem Child Marriage Restraint Act von 1929 Entführungen junger Frauen, Kinder- und Zwangsehen (meist im Zusammenhang mit Zwangskonversion) verboten. Sie werden aber häufig nicht umgesetzt, wenn die jungen Frauen religiösen Minderheiten angehören, z.B. Christinninnen, Hindinnen oder Ahmadiyya-Musliminnen sind. Ein geplantes Gesetz zum Schutz religiöser Minderheiten, das von Menschenrechtsakteuren in Pakistan immer wieder gefordert wird, wurde 2021 schon im vorparlamentarischen Raum abgelehnt. Allerdings gibt es kleine Hoffnungszeichen auf höchster religiöser Ebene: Nach einem aktuellen Fall am 17.8.2023, als zwei Brüder von einem Mob verfolgt und festgesetzt wurden, kam es erfreulicherweise zu einer in der deutschen Medien-Öffentlichkeit nicht registrierten spektakulären Solidarisierung der höchsten muslimischen Geistlichkeit mit dem katholischen Erzbischof Sebastian Shaw und öffentlichkeitswirksam zu einem gemeinsamen abgelegten Bekenntnis zur Religionsfreiheit als Grundlage einer in den Religionen selbst verankerten Haltung der Freiheit.

Angela Madaus

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