Am 1. und 2. November begeht die katholische Kirche zwei eng miteinander verbundene Gedenktage: Allerheiligen und Allerseelen. Woher kommen diese Feste? Was unterscheidet sie voneinander? Und wie haben sich die kirchlichen und volkstümlichen Traditionen im Laufe der Jahrhunderte verändert?
Anfang November werden auf vielen Friedhöfen die Gräber mit Blumen geschmückt und Kerzen entzündet. In den katholischen Gemeinden finden Gottesdienste und Gräbersegnungen statt. Diese Traditionen gehören zu
- Allerheiligen am 1. November
- und Allerseelen am 2. November.
Obwohl beide Tage im öffentlichen Bewusstsein oft miteinander verschmelzen, haben sie unterschiedliche Bedeutungen:
- An Allerheiligen feiert die Kirche die Gemeinschaft aller Menschen, die bereits bei Gott vollendet sind.
- An Allerseelen gedenkt sie aller Verstorbenen und betet für sie.
1. Allerheiligen: Das Fest der bekannten und unbekannten Heiligen
Im Laufe des Kirchenjahres gedenkt die katholische Kirche zahlreicher Heiliger. Manche, wie Petrus und Paulus, Franz von Assisi oder Martin von Tours, sind weltweit bekannt. Andere werden hauptsächlich in einzelnen Ländern oder Diözesen verehrt.
Allerheiligen ist jedoch nicht einfach ein gemeinsames Fest aller offiziell heiliggesprochenen Menschen.
Die Kirche erinnert vielmehr an die unzähligen Menschen, die nach christlicher Überzeugung bereits zur Vollendung bei Gott gelangt sind – unabhängig davon, ob ihre Namen bekannt sind.
Die erste Lesung der Festmesse beschreibt eine große Schar von Menschen aus allen Nationen, Stämmen, Völkern und Sprachen, die vor dem Thron Gottes steht (Offb 7,9). Das Evangelium enthält die Seligpreisungen aus der Bergpredigt (Mt 5,1–12a). Darin spricht Jesus Menschen selig, die barmherzig sind, Frieden stiften, nach Gerechtigkeit streben oder um ihres Glaubens willen verfolgt werden.
Der zentrale Gedanke des Festes lautet: Heiligkeit ist keine Berufung weniger außergewöhnlicher Persönlichkeiten. Sie ist die Berufung aller Christen.
Allerheiligen erinnert zugleich daran, dass die Zahl der Heiligen nicht auf die offiziell anerkannten Personen begrenzt ist.
Die Geschichte des Allerheiligenfestes
Die Ursprünge des gemeinsamen Heiligengedenkens liegen in der frühen Christenheit.
Bereits seit den ersten Jahrhunderten wurden die Jahrestage der Märtyrer gefeiert.
Mit der wachsenden Zahl der Märtyrer entstanden gemeinsame Gedenktage. In den östlichen Kirchen sind solche Feiern bereits im 4. Jahrhundert bezeugt.
Ein wichtiges Ereignis in der westlichen Kirchengeschichte war die Umwandlung des römischen Pantheons in eine christliche Kirche. Am 13. Mai 609 oder 610 weihte Papst Bonifatius IV. das ehemalige Heiligtum der römischen Götter der Gottesmutter Maria und allen Märtyrern. Die Kirche trägt bis heute den Namen Santa Maria ad Martyres.
Diese Feier war ein wichtiger Vorläufer, darf aber nicht mit dem späteren Allerheiligenfest am 1. November gleichgesetzt werden.
Das Novemberfest entwickelte sich im frühen Mittelalter. Im 8. Jahrhundert ist es insbesondere im irisch-angelsächsischen Raum nachweisbar. Im 9. Jahrhundert verbreitete es sich unter Papst Gregor IV. und im Zusammenhang mit der Herrschaft Ludwigs des Frommen im Frankenreich.
Schließlich setzte sich der 1. November als gemeinsamer Gedenktag aller Heiligen in der westlichen Kirche durch. In den byzantinischen Kirchen wird das Fest bis heute am ersten Sonntag nach Pfingsten begangen.
Allerheiligen ist in der katholischen Kirche ein Hochfest. Die liturgische Farbe ist Weiß. In Baden-Württemberg gehört es zu den gesetzlichen Feiertagen.
2. Allerseelen: Der Gedenktag aller Verstorbenen
Am 2. November begeht die katholische Kirche Allerseelen, das Gedächtnis aller verstorbenen Gläubigen.
Im Mittelpunkt stehen das Gebet für die Verstorbenen und die Hoffnung auf ihre Auferstehung.
Das christliche Totengedenken ist wesentlich älter als dieser besondere Feiertag. Schon in der frühen Kirche wurde für Verstorbene gebetet, insbesondere bei der Feier der Eucharistie.
Eine biblische Grundlage findet diese Praxis im Zweiten Buch der Makkabäer (2 Makk 12,43–45). Dort wird von einem Sühnopfer für verstorbene Menschen berichtet, das ausdrücklich mit der Hoffnung auf die Auferstehung verbunden ist. Auch in den eucharistischen Hochgebeten der heutigen Messe hat das Gedächtnis der Verstorbenen seinen festen Platz.
Wie entstand der Allerseelentag?
Eine entscheidende Rolle spielte die mittelalterliche Klosterreform von Cluny in Burgund.
Im Jahr 998 führte Abt Odilo von Cluny nach traditioneller Datierung den 2. November als gemeinsamen Gedenktag aller Verstorbenen in den Klöstern seines Verbandes ein.
Von dort aus verbreitete sich dieser Brauch allmählich in der westlichen Kirche. Im Laufe des Mittelalters wurde Allerseelen zum festen Bestandteil des römischen liturgischen Kalenders.
3. Wie werden Allerheiligen und Allerseelen heute gefeiert?
Allerheiligen: Festmesse und Gräbersegnung
Allerheiligen wird als Hochfest mit einer feierlichen Messe begangen. Die vorgesehenen Schriftlesungen sind Offb 7,2–4.9–14, 1 Joh 3,1–3 und Mt 5,1–12a.
In vielen katholischen Gemeinden Süddeutschlands findet am Nachmittag eine Andacht mit anschließender Gräbersegnung statt.
Obwohl das Totengedenken liturgisch vor allem zum Allerseelentag gehört, hat sich die Gräbersegnung vielerorts bereits am 1. November eingebürgert. Ein praktischer Grund dafür ist, dass Allerheiligen in mehreren Bundesländern arbeitsfrei ist, Allerseelen dagegen nicht.
Allerseelen: Requiem und Gebet für die Toten
Am Allerseelentag werden Eucharistiefeiern zum Gedächtnis der Verstorbenen gehalten. Für diese Messen stehen eigene Gebetstexte und verschiedene biblische Lesungen zur Verfügung.
Die traditionelle Bezeichnung Requiem stammt vom lateinischen Eröffnungsgesang der älteren Totenmesse:
Requiem aeternam dona eis, Domine – „Herr, gib ihnen die ewige Ruhe“.
Als liturgische Farben werden bei den heutigen Messfeiern für Verstorbene in Deutschland Violett oder Schwarz verwendet.
Eine Besonderheit geht auf Papst Benedikt XV. zurück: Am 10. August 1915 gestattete er jedem Priester, am Allerseelentag drei Messen zu feiern. Diese Möglichkeit besteht weiterhin. Ein Vorläufer war der seit dem ausgehenden 15. Jahrhundert in Spanien belegte Brauch, an Allerseelen drei Totenmessen zu feiern.
Gräbersegnung, Weihwasser und Grablichter
Die Gräbersegnung gehört zu den bekanntesten katholischen Novembertraditionen.
Beim gemeinsamen Friedhofsgang wird für die Verstorbenen gebetet. Die Gräber werden mit Weihwasser besprengt.
Das Weihwasser erinnert an die Taufe und die Verbindung des Getauften mit Tod und Auferstehung Christi (vgl. Röm 6,3–5). Die brennenden Grablichter verweisen auf Christus als Licht der Welt. Blumen und Kränze sind vor allem Zeichen der Erinnerung, der Verbundenheit und der Achtung vor den Verstorbenen.
Diese Bräuche sind keine Bestandteile eines unveränderlichen liturgischen Ritus. Sie haben sich regional unterschiedlich entwickelt und werden auch heute von Gemeinde zu Gemeinde verschieden gestaltet.
4. Alte Allerheiligen- und Allerseelenbräuche in Schwaben
Wie vielfältig das religiöse Leben früher war, zeigen volkskundliche Aufzeichnungen aus dem 19. Jahrhundert.
Der schwäbische Volkskundler und Theologe Anton Birlinger (1834–1891) veröffentlichte 1862 eine umfangreiche Sammlung regionaler Sitten und Gebräuche. Darin finden sich mehrere aufschlussreiche Beschreibungen der Novemberfeste.
Gebete bei Kerzenlicht in Wurmlingen
Aus Wurmlingen bei Tuttlingen berichtet Birlinger von einem Allerseelenbrauch, an dem besonders Kinder und ältere Menschen beteiligt waren.
Am Abend des 2. November versammelten sie sich nach dem Gebetsläuten auf dem Friedhof. Sie entzündeten eine Wachskerze und beteten gemeinsam fünf Vaterunser und das Glaubensbekenntnis.
Die Versammlung fand nach Birlingers Beschreibung auch bei schlechtem Wetter statt. Die Teilnahme des Geistlichen war willkommen, aber offenbar keine Voraussetzung für die Durchführung.
Das Beispiel zeigt, dass das Totengedenken nicht allein durch kirchliche Gottesdienste geprägt war. Daneben bestanden eigenständige gemeinschaftliche Gebetsformen.
Seelengebäck für die Patenkinder
Aus der Gegend von Rottenburg am Neckar beschreibt Birlinger die Tradition, an Allerheiligen und Allerseelen den Patenkindern besondere Backwaren zu schenken.
Diese sogenannten Seelen waren längliche, an den Enden zugespitzte Gebäcke, die mit Eigelb bestrichen wurden.
Die Größe der Geschenke richtete sich nach den wirtschaftlichen Möglichkeiten der Patenfamilien. Manche Paten hatten zahlreiche Kinder zu beschenken. Der Brauch konnte bis ins Jugendalter der Patenkinder fortgeführt werden.
Vergleichbare Traditionen von Seelengebäck sind auch aus anderen süddeutschen Regionen bekannt, allerdings in unterschiedlichen örtlichen Ausprägungen.
Brotverteilungen in Saulgau und Altshausen
Birlinger berichtet außerdem von einer früheren Brotverteilung am Allerheiligentag im Spital von Saulgau. Dort konnte nach seiner Darstellung jeder einen kleinen Brotlaib erhalten, unabhängig von seiner wirtschaftlichen Stellung.
Aus Altshausen erwähnt er eine ähnliche Tradition, bei der zusätzlich ein kleiner Geldbetrag ausgegeben wurde.
Birlinger kennzeichnet diese Bräuche bereits 1862 als Überlieferungen aus früherer Zeit. Sie dürfen daher nicht ohne Weiteres als damals noch bestehende Praxis verstanden werden.
Die Beispiele verdeutlichen, dass Allerheiligen und Allerseelen neben ihrer liturgischen Bedeutung auch eine soziale Dimension hatten: Schenken, Teilen und gemeinschaftliche Fürsorge gehörten zum örtlichen Brauchtum.
Allerheiligen und Allerseelen gehören zusammen
Die beiden Novembertage verdeutlichen einen zentralen Gedanken des katholischen Glaubens: die Gemeinschaft der Heiligen.
Die ältere Theologie unterschied die Kirche der auf Erden lebenden Christen, die Verstorbenen in der Läuterung und die bereits vollendeten Heiligen. Dafür verwendete sie die Bezeichnungen streitende, leidende und triumphierende Kirche.
Das Zweite Vatikanische Konzil hat diese Lehre in Lumen gentium (Nr. 49–51) neu dargestellt und ausdrücklich bekräftigt.
Allerheiligen und Allerseelen betrachten somit zwei verschiedene Seiten derselben Glaubensüberzeugung: Die menschliche Gemeinschaft mit Christus endet nicht mit dem Tod.
An Allerheiligen feiert die Kirche diejenigen, die bereits bei Gott vollendet sind. An Allerseelen gedenkt sie der Verstorbenen und bittet für sie um die Vollendung ihres Heils.
Quellen und weiterführende Literatur
- Aigner F. Lehrbuch der katholischen Liturgik für Gymnasien und andere höhere Lehranstalten. 6. Aufl. Wien : Mayer & Compagnie, 1877.
- Birlinger A. (Hrsg.). Volksthümliches aus Schwaben. Bd. 1. Freiburg im Breisgau : Herder’sche Verlagshandlung, 1861.
- Birlinger A. (Hrsg.). Volksthümliches aus Schwaben. Bd. 2. Freiburg im Breisgau : Herder’sche Verlagshandlung, 1862.
- Braun H. Katholisches Kirchenjahr zur Heiligung der Sonn- und Festtage. Th. 1. Augsburg : bey den Gebrüdern Veith, 1784.
- Das katholische Kirchenjahr für Schule und Haus erklärt von Andreas […]. Extra Ausgabe. Baltimore : Kreuzer Bro’s ; New York & Cincinnati : Fr. Pustet & Co., 1872.
- Die kirchliche Begräbnisfeier in den Bistümern des deutschen Sprachgebietes. Zweite authentische Ausgabe. 2009.
- Dippel J. Der Pfingst-Festkreis des katholischen Kirchenjahres in seiner Bedeutung für das christliche Leben. Praktische Materialiensammlung für Kanzelredner, geistliche Lesung für Laien. Der Nachfeier 2. und 3. Teil. Regensburg : Verlags-Anstalt vorm. G. J. Manz, 1893.
- Donin L. Katholisches Kirchenjahr in Bildern / gezeichnet von F. Kollarz, in Holz geschnitten von H. Knöfler. Wien : Carl Sartori, 1867.
- Katechismus der Katholischen Kirche. Nr. 954–959, 1030–1032.
- Kuchlsreiner B. Kompaß durch das katholische Kirchenjahr. Ein Lehr-, Lese-, Andachts- und Betrachtungsbuch des katholischen Christen… Erstes Heft / hrsg. von J. Ziegler. Regensburg : Verlags-Anstalt vorm. G. J. Manz, 1887.
- Leoprechting K. Frhr. von. Aus dem Lechrain. Zur deutschen Sitten- und Sagenkunde. München : Literarisch-artistische Anstalt, 1855.
- Nußbaumer J. J. Liturgie oder Erklärung der Gebräuche und Zeremonien der heiligen katholischen Kirche für die Jugend. 5., verb. u. verm. Ausg. Luzern : Gebrüder Räber, 1842.
- Zweites Vatikanisches Konzil. Lumen gentium. 1964. Nr. 49–51; Sacrosanctum Concilium. 1963. Nr. 81.

