Gliederung und Übersicht:
Risikoanalyse und Maßnahmen der Ministranten
Risikoanalyse und Maßnahmen der JuLeis
Potential- und Risikoanalyse der DPSG RT-Nord
Risikoanalyse und Maßnahmen Katechesen und Besuchsdienste
Entstehung
Insgesamt sind es rund 150 Kinder und Jugendliche die bei Aktionen und Gruppenstunden der Pfadfinder, der JuLeis und der Ministranten in der Seelsorge Einheit aktiv sind. Weitere große Bereiche mit Kindern und Jugendlichen in den Kirchengemeinden sind Kommunionvorbereitung, Firmvorbereitung, Sternsinger-Aktionen, Kinder-, Familien- und Jugendgottesdienste mit den Vorbereitungsteams und offene Aktionen in der Kirchengemeinde, wie die im nächsten Jahr wieder stattfindende 72-Stunden-Aktion. Hier sind es schnell noch einmal rund 150 weitere Kinder und Jugendliche, die in einem festen Kontakt zur Kirchengemeinde sind.
Gemäß den Vorgaben der Diözese wurde für diese unser gemeinsames Schutzkonzept zur Prävention sexuellen Missbrauchs weiterentwickelt. Als erstes hatte jede Gruppierung für sich eine Risiko-Analyse erstellt. Im Juni trafen sich dann die VertreterInnen der Pfadfinder, der JuLeis und der Ministranten und die im Pastoralteam für Jugendbereiche Zuständigen. Es war ein sehr reger Austausch in einem Klausurtag, der deutlich machte, wie achtsam unsere Gruppenleiterinnen und Leiter sind: sei es die Frage, welche Bilder gemacht oder veröffentlicht werden; sei es wo und wie Bereiche gestaltet sein müssen, damit sich die anvertrauten Kinder sicher fühlen.
Von GruppenleiterInnen und den in den Kirchengemeinden Beschäftigte werden verpflichtende Fortbildungen und die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses gefordert. Für weniger intensiv mit Kindern in Kontakt Stehenden eine Ehrenerklärung und ein Verhaltenskodex. All diese Regelungen und auch Adressen, wohin man sich wenden kann, stehen im Schutzkonzept der Seelsorge Einheit, das die Kirchengemeinderäte in der gemeinsamen Sitzung am 27.9.23 beraten und danach verabschiedet haben. Die Adressen und Verhaltensregeln hängen außerdem in den Jugendräumen.
Schutzkonzept
Schutzkonzept gegen sexuellen Missbrauch für die Seelsorgeeinheit Reutlingen Nord mit den katholischen Kirchengemeinden St Andreas (Orschel-Hagen) und St Franziskus (Pliezhausen) sowie der vietnamesischen Gemeinde Heilige vietnamesische Märtyrer
1) Das sind wir und das wollen wir: Leitbild und Selbstverständnis unserer Kirchengemeinde in der Diözese Rottenburg-Stuttgart
In unseren Kirchengemeinden sollen Menschen einen Raum zur Begegnung miteinander und mit Gott finden. Wir möchten, dass sie sich sicher und wohl fühlen und ihre Persönlichkeit und ihren Glauben entfalten können. Alle haben das Recht auf den Schutz ihrer Würde und ihrer Gesundheit. Sie haben das Recht auf Schutz vor körperlicher, seelischer und sexueller Gewalt.
Gemeinsam wollen wir eine Kultur des achtsamen Miteinanders und der Verantwortung schaffen und besonders Kinder, Jugendliche und schutz- oder hilfebedürftige Erwachsene vor Grenzübergriffen und Machtmissbrauch schützen.
Die Entwicklung dieses Schutzkonzeptes erfolgte auf der Grundlage der Vorgaben der Diözese Rottenburg-Stuttgart.
An der Erarbeitung waren unter der Leitung von Pfarrer Dietmar Hermann die folgenden Personen und Gremien beteiligt:
- Ministranten
- Pfadfinder
- JuLeis
- Pastoralteam
- KGR
Die Mitarbeitervertretung hat an der Erarbeitung und Entwicklung des Schutzkonzeptes nach § 29 Abs. 1 Nr. 1 und 3 MAVO mitgewirkt.
Die Kirchengemeinderäte haben diesem Schutzkonzept zugestimmt.
2) Darum geht es in diesem Konzept: Begriffe
Der Begriff „sexuelle/sexualisierte Gewalt“ bzw. „sexueller Missbrauch“ umfasst alle Handlungen gegen die sexuelle Selbstbestimmung von minderjährigen und erwachsenen Schutzbefohlenen. Diese Handlungen können die Persönlichkeitsentwicklung und seelische Gesundheit der Opfer massiv beeinträchtigen.
Es können Straftaten im Sinne des staatlichen und kirchlichen Strafrechts sein. So ist z. B. jede sexuelle Handlung mit Kindern unter 14 Jahren vor staatlichem Recht strafbar.
Darüber hinaus geht es auch um Handlungen unterhalb der Schwelle der Strafbarkeit, die im Umgang mit Kindern, Jugendlichen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen eine Grenzverletzung oder einen sonstigen sexuellen Übergriff darstellen. Umfasst sind auch alle Handlungen zur Vorbereitung, Durchführung und Geheimhaltung von sexuellem Missbrauch.
Besonders schutzbedürftig sind Kinder und Jugendliche sowie Erwachsene, die dauerhaft oder auch nur zeitweise Hilfe oder Schutz benötigen. Ihnen gegenüber tragen unsere beschäftigten und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine besondere Verantwortung.
Weiterhin sind Personen zu schützen, die einem besonderen Macht- und/oder Abhängigkeitsverhältnis unterworfen sind. Dies kann z. B. im seelsorglichen Kontext gegeben sein oder entstehen.
Prävention meint in diesem Konzept alle Maßnahmen, die vorbeugend (primär), begleitend (sekundär) und nachsorgend (tertiär) gegen sexualisierte Gewalt an Kindern, Jugendlichen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen ergriffen werden.
Verantwortlich für die Umsetzung von Präventionsmaßnahmen sind neben der Leitung alle haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden.
3) Bestandsaufnahme und Risikoanalyse
a) Zu unseren Kirchengemeinden gehören zurzeit 7329 (Stand: 07.06.2023) Menschen, darunter 1163 Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren.
In unserer Gemeinde gibt es in folgenden Gruppen und bei folgenden Ereignissen Kontakte von Mitarbeitenden mit Kindern und Jugendlichen
- Erstkommunionkatechese
- Firmkatechese
- Ministrant/innen
- Jugendgruppen: JuLeis
- Jugendverbände: Pfadfinder
- Familien- und Kindergottesdienste
- Sternsingeraktion
- Sommerfreizeit (JuLeis)
- Zeltlager (Pfadfinder)
- Familienkreis Pliezhausen
- Familientreff Walddorfhäslach
- Gemeindefeste
- 72-Stunden-Aktion
- Seelsorgegespräche mit Kindern und Jugendlichen
In unserer Gemeinde gibt es in folgenden Gruppen und folgenden Ereignissen Kontakte von Mitarbeitenden mit schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen:
- Besuchsdienste
- Seelsorgegespräche
Unsere Kirchengemeinde ist keine Trägerin von Einrichtungen für Kinder, Jugendliche und schutz- oder hilfebedürftige Erwachsene.
b) Analyse der Schutz- und Risikofaktoren („Risikoanalyse“)
Die Risikoanalyse hilft uns, Schwachstellen zu entdecken, die die Ausübung von sexualisierter Gewalt ermöglichen oder begünstigen. Das heißt nicht, dass es aufgrund dieser Risiken bereits zu Übergriffen gekommen ist oder auf jeden Fall kommen wird.
Nicht jede Gefährdungslage oder Schwachstelle lässt sich beseitigen, aber es ist oft möglich, die dabei entstehenden Risiken zu reduzieren. Damit erhalten wir Anregungen für die gezielte Weiterentwicklung unseres Schutzkonzeptes.
Die im Abschnitt 3 a) aufgeführten Angebote haben wir sowohl auf schützende wie auch auf noch bestehende Risikofaktoren hin überprüft.
Die Analyse der Schutz- und Risikofaktoren erfolgt(e) partizipativ, die folgenden Personengruppen wurden einbezogen:
- Mitarbeitende
- JuLeis Leiter/innen
- Ministrant/innen Leitungsteam
- Pfadfinder Leiter/innen
Die folgenden Fragestellungen haben wir bei der Risikoanalyse in den Blick genommen:
- Fragen zu Gelegenheiten
- Fragen zur räumlichen Situation
- Fragen zu strukturellen Gegebenheiten
Für identifizierte Risikobereiche haben wir (folgende) Maßnahmen entwickelt, um den Schutz vor sexualisierter Gewalt in unserer Kirchengemeinde zu erhöhen:
- Risikoanalyse und Maßnahmen DPSG RT-Nord
- Risikoanalyse und Maßnahmen Ministranten
- Risikoanalyse und Maßnahmen JuLeis
- Risikoanalyse und Maßnahmen Katechesen und Besuchsdienste
4) So stellen wir die Eignung der Mitarbeitenden in unserer Kirchengemeinde sicher: Personalauswahl und Personalentwicklung
Die Menschen, denen Kinder und Jugendliche sowie andere Schutzbedürftige in einem kirchlichen Kontext anvertraut werden, tragen eine wichtige Verantwortung, auch für das Vertrauen in die kirchliche Arbeit. Die hier beschriebenen Standards gelten für bereits aktive und für neue Mitarbeitende.
Im Bewerbungs-/Erstgespräch wird thematisiert, dass uns der Schutz vor sexualisierter Gewalt wichtig ist und wir die Mitarbeit dabei erwarten.
Diese Themen können wir ansprechen:
- Präventionsstandards, wie die Unterzeichnung des Verhaltenskodex, die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses und die Teilnahme an einer Präventionsfortbildung
- Haltung der Kirchengemeinde zum Kinderschutz
- respektvoller und wertschätzender Umgang
- angemessenes Verhalten gegenüber Kindern, Jugendlichen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen
- professioneller Umgang mit Nähe und Distanz
- Konsequenzen bei Nichteinhaltung von Regeln (z. B. Gespräch mit der Leitung, Teilnahme an einer Fortbildung, Aussetzen der Tätigkeit für eine bestimmte Zeit, Abmahnung, als letzte Stufe Entlassung.)
a) Mitarbeitende mit Arbeitsvertrag
Die personalverantwortliche Person überprüft vor der Aufnahme einer Tätigkeit, während der Einarbeitungszeit sowie in regelmäßigen Gesprächen mit den Beschäftigten die fachliche und persönliche Eignung einer/eines Mitarbeitenden. Gespräche dienen dazu, sich einen Eindruck über die Haltung der Person im Hinblick auf den Schutz der Kinder, Jugendlichen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen zu verschaffen und diese entsprechend diesem Schutzkonzept zu fördern.
Die Stelle, die jeweils die Personalakte führt, sorgt dafür, dass Mitarbeitende im Kontakt mit Kindern, Jugendlichen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen folgende Dokumente vorlegen:
- Unterschriebener Verhaltenskodex (einmalig zu Beginn der Tätigkeit)
- Unterschriebene Selbstauskunftserklärung (einmalig zu Beginn der Tätigkeit)
- Bescheinigung über die Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung (Wiedervorlage alle 5 Jahre)
- Erweitertes Führungszeugnis (Wiedervorlage alle 5 Jahre)
Zuständig für die Beschäftigten der Kirchengemeinde ist das Katholische Verwaltungszentrum Reutlingen.
Zuständig für die pastoralen Mitarbeitenden ist das Bischöfliche Ordinariat in Rottenburg.
Prävention gegen sexualisierte Gewalt und Maßnahmen des Schutzkonzepts sind eine gemeinsame Aufgabe und daher Themen in der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit der MAV.
b) Ehrenamtlich Mitarbeitende
Viele ehrenamtliche Tätigkeiten in der Kirchengemeinde beinhalten einen Schutzauftrag für Kinder, Jugendliche und schutz- oder hilfebedürftige Erwachsene. Deshalb ist auch hier auf die persönliche und fachliche Eignung der Mitarbeitenden zu achten.
Für die Personen, die diese Tätigkeiten mit einem Schutzauftrag in unserer Kirchengemeinde ausüben, sind je nach Intensität des Kontakts und Dauer der Tätigkeit verschiedene Verpflichtungen damit verbunden:
- Teilnahme an einer Präventionsfortbildung (A2) oder Info-Veranstaltung (A1) (Vorlage einer aktuellen Teilnahmebescheinigung alle 5 Jahre)
- Unterzeichnung des Verhaltenskodex (einmalig zu Beginn der Tätigkeit)
- Unterzeichnung einer Selbstauskunftserklärung (einmalig zu Beginn der Tätigkeit)
- Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses (Wiedervorlage alle 5 Jahre)
Diese Anforderungen ergeben sich aus bischöflichen Gesetzen sowie aus unserer Vereinbarung mit dem Landkreis Reutlingen nach § 72a SGB VIII zum Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen.
Vorgehen:
In einer Liste haben wir die ehrenamtlichen Tätigkeiten und die damit verbundenen Pflichten erfasst.
Im Pfarrbüro wird eine Liste aller Personen geführt, die diese Tätigkeiten in der Kirchengemeinde ehrenamtlich ausführen.
Hauptamtlich Mitarbeitende sowie gruppenverantwortliche Ehrenamtliche sind verpflichtet, dem Pfarrbüro regelmäßig die Kontaktdaten neuer Ehrenamtlicher in ihrem Bereich sowie die Beendigung der Tätigkeit mitzuteilen.
Diese Liste der Personen wird von den Pfarrbüros mindestens einmal jährlich aktualisiert, und zwar immer zum Jahresanfang (mit der Überprüfung der Liste der Ehrenamtlichen im Kontext der Anerkennungskultur)
Zuständigkeit:
Zuständig für die Anforderung und Entgegennahme der Dokumente von Ehrenamtlichen und für die Einsichtnahme in die erweiterten Führungszeugnisse ist das jeweilige Pfarrbüro.
Die Sekretärinnen wurden beauftragt und mittels Erklärung zur besonderen Verschwiegenheit verpflichtet.
Verfahren:
Neue Ehrenamtliche werden vor oder am Beginn ihrer Tätigkeit dazu aufgefordert, die notwendigen Unterlagen vorzulegen. Die Teilnahmebescheinigung an einer Fortbildungsveranstaltung kann im Laufe eines Jahres nachgereicht werden.
Zum besseren Verständnis dieser Verpflichtungen für Ehrenamtliche wird es ihnen von den Hauptamtlichen erklärt, oder wenn dies nicht erfolgte, senden wir ihnen mit der Aufforderung und den notwendigen Unterlagen ein Schreiben zu, das unsere Präventionsmaßnahmen erklärt und Kontaktadressen benennt.
Das jeweilige Pfarrbüro stellt den Ehrenamtlichen im Namen der Kirchengemeinde eine Bescheinigung aus, in der bestätigt wird, dass sie/er für die ehrenamtliche Tätigkeit ein erweitertes Führungszeugnis benötigt und die Meldebehörde um Kostenbefreiung gebeten wird. Die Beantragung des erweiterten Führungszeugnisses ist damit für ehrenamtlich Tätige kostenfrei.
- Mit dieser Bescheinigung beantragt die/der Ehrenamtliche ein erweitertes Führungszeugnis bei der zuständigen Meldebehörde.
- Die/der Ehrenamtliche legt das erhaltene Führungszeugnis der verantwortlichen Person (s.o.) persönlich vor oder sendet ihr dieses in einem verschlossenen Umschlag.
- Die verantwortliche Person dokumentiert, nach den Bestimmungen des Datenschutzes, den Namen der/des Ehrenamtlichen, das Datum der Einsichtnahme in das erweiterte Führungszeugnis und die Tatsache, dass keine relevante Eintragung vorhanden ist.
- Wichtig: Bei einschlägigen Einträgen in einem erweiterten Führungszeugnis oder fortgesetzter Weigerung, die Dokumente vorzulegen, informiert die o. g. verantwortliche Person unverzüglich den leitenden Pfarrer, damit das weitere Vorgehen beraten werden kann.
- Die Vorlage bzw. Abgabe der Dokumente wird in einer Liste dokumentiert.
- Bei Vorlage darf das Führungszeugnis nicht älter als 3 Monate sein.
- Nach Einsichtnahme erhält die/der Ehrenamtliche das erweiterte Führungszeugnis zurück.
- Nach fünf Jahren fordert die beauftragte Person die/den Ehrenamtliche/n dazu auf, ein neues, aktuelles Führungszeugnis vorzulegen.
- Die Liste, der von Ehrenamtlichen eingesehenen und erhaltenen Unterlagen, wird von der verantwortlichen Person geführt und entsprechend der Datenschutzvorgaben im Pfarrbüro im verschlossenen Schrank/im Tresor aufbewahrt.
- Verhaltenskodex, Selbstauskunftserklärung und Bescheinigung über die Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung werden je Person in einem Ordner abgelegt und entsprechend der Datenschutzvorgaben zusammen mit der Dokumentationsliste aufbewahrt.
5) So sorgen wir für die Aus- und Fortbildung unserer Mitarbeitenden über den Schutz vor sexuellem Missbrauch
Haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitende, die in der Kinder- und Jugendarbeit tätig sind oder schutz- oder hilfebedürftige Erwachsene betreuen, nehmen an Fortbildungen teil, die wir entsprechend dem „Bischöflichen Gesetz über Fortbildungen zur Prävention von sexuellem Missbrauch“ (Fortbildungsgesetz) sicherstellen.
Bei beschäftigten Mitarbeitenden ist der jeweilige Dienstvorgesetzte dafür verantwortlich, den Mitarbeitenden auf ihre/seine Teilnahmepflicht hinzuweisen.
Die Kontrolle der Teilnahme erfolgt durch den jeweiligen Dienstgeber bzw. durch die von ihm beauftragte Dienststelle.
Bei Ehrenamtlichen, die ihre Tätigkeit im Rahmen der Kirchengemeinde erfüllen, ist die/der jeweils zuständige pastorale Mitarbeitende, in Zusammenarbeit mit dem Pfarrbüro, dafür verantwortlich.
Die entsprechenden Verpflichtungen, die in unserer Kirchengemeinde bestehen, sind in der o.g. Liste festgehalten.
Alle haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden haben das Recht, an Fortbildungen zur Prävention teilzunehmen, auch wenn sie nicht dazu verpflichtet sind.
Die Mitarbeitenden legen die Teilnahmebescheinigung für eine Präventions-Fortbildung (Basis bzw. Vertiefung) der jeweils zuständigen Stelle vor:
- Beschäftigte Mitarbeitende: bei der Stelle, die die Personalakte führt
- Ehrenamtlich Mitarbeitende: bei der verantwortlichen Person
So organisieren wir die notwendigen Basis-Fortbildungen:
- für Beschäftigte der Kirchengemeinde: Teilnahme an Fortbildungen, die durch das Dekanat organisiert werden
- für erwachsene Ehrenamtliche: Offene Informationsveranstaltung (Format A1) im Dekanat oder in der Kirchengemeinde/SE im jährliche Turnus
- für jugendliche Ehrenamtliche: Teilnahme der Jugendgruppenleiter/innen an Fortbildungen des Jugendreferates oder anderer Fachstellen.
Wir kooperieren dazu mit
- der Dekanatsgeschäftsstelle, der KEB und dem Institut für Fort- und Weiterbildung,
- mit dem Dekanats-Jugendreferat bzw. BDKJ (für die Jugendarbeit),
über die Fortbildungen für Mitarbeitende hinaus fördern wir Informations- und Präventionsangebote für Familien, Kinder, Jugendliche, schutz- oder hilfebedürftige Erwachsene und die ganze Kirchengemeinde.
6) Diese Grundregeln gelten für unseren Umgang miteinander: Verhaltenskodex und Verhaltensregeln
a) Verhaltenskodex
Uns ist wichtig, dass Kinder, Jugendliche und schutz- oder hilfsbedürftige Erwachsene auf Personen treffen, die ihnen mit Wertschätzung und Respekt begegnen, ihre Rechte achten, eine Sensibilität für Nähe und Distanz besitzen und sich gegen Gewalt in jeglicher Form aussprechen.
Wir anerkennen den verbindlichen Verhaltenskodex der Diözese Rottenburg-Stuttgart. Unsere haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind dazu verpflichtet, diesen Kodex zu unterzeichnen.
Die bei uns engagierten Jugendlichen können stattdessen die „Ehrenerklärung“ des BDKJ der Diözese Rottenburg-Stuttgart unterzeichnen.
b) Verhaltensregeln für die Jugendarbeit
sind geregelt in der „Ehrenerklärung“ des BDKJ
und in den einzelnen Schutzkonzepten:
- Schutzkonzept Risikoanalyse und Maßnahmen DPSG RT-Nord
- Schutzkonzept Risikoanalyse und Maßnahmen Ministranten
- Schutzkonzept Risikoanalyse und Maßnahmen JuLeis
- Schutzkonzept Risikoanalyse und Maßnahmen Pastoral Team
7) Fragen und Kritik erwünscht: Beratungs- und Beschwerdemöglichkeiten
Kinder, Jugendliche, schutz- oder hilfebedürftige Erwachsene, Eltern/Sorgeberechtigte sowie die haupt- und ehrenamtlich Tätigen sollen wissen, dass es ausdrücklich erwünscht ist, sich mitzuteilen und Rückmeldungen zu geben. Dies gilt insbesondere, wenn Grenzen überschritten und vereinbarte Regeln nicht eingehalten wurden. Die Leitung der Kirchengemeinde trägt die Verantwortung für einen konstruktiven Umgang mit diesen Informationen.
Wir informieren alle Mitarbeitenden über die internen und externen Ansprechstellen und Beschwerdewege. Auch Eltern bzw. Sorgeberechtigte werden über die Ansprechstellen und Beschwerdewege informiert.
Wir achten besonders darauf, dass Kinder, Jugendliche und schutz- oder hilfebedürftige Erwachsene von diesen Wegen erfahren.
Es ist möglich, Rückmeldungen oder Beschwerden sowohl persönlich als auch anonym mitzuteilen. Eingegangene Rückmeldungen werden von den Verantwortlichen zeitnah bearbeitet, damit Betroffene wissen, dass sie mit Ihren Anliegen ernst genommen werden.
Wir fördern eine Feedback- und Fehlerkultur mit folgenden Maßnahmen: siehe Anlage
Besonders bei Verstößen gegen den Verhaltenskodex und Beschwerden über Grenzverletzungen sollen folgende Ansprechpersonen informiert werden:
Die Leitung der Kirchengemeinde, Pfarrer Dietmar Hermann.
Die Kontaktadressen werden ständig auf der Homepage sowie im Gemeindebrief veröffentlicht.
Folgende Kontaktadressen gelten bei Beschlussfassung des institutionellen Schutzkonzepts:
siehe Abschnitt auf dieser homepage: Wichtige Kontaktadressen
8) Das tun wir, wenn eine Vermutung oder ein Verdacht geäußert wird: Interventionsplan
Wenn jemand die Vermutung äußert, dass in unserer Kirchengemeinde sexuelle Übergriffe in Vergangenheit oder Gegenwart geschehen sind, ist die Kirchengemeinde zu einem verantwortungsvollen Umgang damit herausgefordert.
Sollte ein Kind, eine/ein Jugendliche/r oder schutz- oder hilfebedürftige/r Erwachsene/r akut bedroht sein, ist zuallererst deren/dessen Schutz zu gewährleisten, ggfs. mit Hilfe des Jugendamtes oder der Polizei!
Wenn kein akuter Handlungsbedarf ersichtlich ist, ist zunächst eine sorgfältige Wahrnehmung und Bewertung der Situation erforderlich. Hierzu ist eine fachkompetente Stelle in Anspruch zu nehmen und mit ihr die Situation und das Gefährdungsrisiko für Schutzbedürftige zu bewerten. Die Beratung bezieht sich auch auf das weitere Vorgehen. Dabei kann häufig nur jeweils der nächste Schritt geplant werden.
Kontaktadressen sind im Abschnitt Kontaktadressen unterhalb aufgeführt und werden veröffentlicht.
Personen mit Kontakt zu Betroffenen oder Kontakt zu Verdächtigten wird empfohlen, Beratung oder Supervision in Anspruch zu nehmen.
a) Vorwürfe gegen haupt- oder ehrenamtlich Mitarbeitende der Kirchengemeinde Wenn es Vorwürfe bzw. eine Vermutung gibt, dass haupt- oder ehrenamtlich Mitarbeitende der Kirchengemeinden sexuelle Übergriffe an Minderjährigen oder schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen begangen haben, muss unverzüglich der leitende Pfarrer informiert werden.
Der leitende Pfarrer ist verantwortlich für den Umgang mit der Vermutung/dem Verdacht vor Ort und informiert – ggfs. über das Verwaltungszentrum – unverzüglich die Kommission sexueller Missbrauch der Diözese sowie die/den gewählte/n Vorsitzende/n des KGR
- Hinweis: Die Kommission Sexueller Missbrauch (Ansprechpersonen der Diözese Rottenburg-Stuttgart) kann von jeder Person jederzeit auch ohne Einhaltung des Dienstwegs informiert werden.
- Die Kommission Sexueller Missbrauch informiert den Bischof und berät die Kirchengemeinde zum Umgang mit dem Vorwurf.
- Notwendige Schritte werden in Abstimmung mit der Kommission Sexueller Missbrauch und dem Bischöflichen Ordinariat veranlasst.
- Sollte der Pfarrer selbst unter Verdacht stehen, ist der Dekan des Dekanats Dekan Hermann Friedl, Schulstraße 28, 72764 Reutlingen für die Kommunikation mit der Diözese und die Interventionsmaßnahmen verantwortlich.
- Eigens geschulte Beraterinnen und Berater, die von der Diözese vermittelt werden, können in einer solchen Krisensituation die Kirchengemeinde bzw. den Bereich, in dem der Vorfall geschehen ist, während der Auseinandersetzung mit dem Geschehenen unterstützen.
- Bei einem aktuellen Vorwurf hat der Schutz bekannter und möglicher weiterer Opfer Priorität. Es wird darauf geachtet, dass Opfer und ggfs. ihre Angehörigen begleitet werden und professionelle Unterstützung bekommen.
- Gegenüber der verdächtigten/übergriffigen Person werden – sofern es sich um eine/n Mitarbeitende/n handelt – angemessene disziplinarische und arbeitsrechtliche Maßnahmen ergriffen und ggfs. therapeutische oder seelsorgerische Hilfe angeboten.
- Ehrenamtlichen wird vorübergehend, die Tätigkeit untersagt werden.
- Mit allen Informationen muss sehr sorgfältig und diskret umgegangen werden. Zu berücksichtigen sind die Persönlichkeitsrechte der Beteiligten, aber auch Informationsrechte der jeweiligen Einrichtung/Gruppe/Kirchengemeinde.
- Gesetzliche Meldepflichten (sind zu beachten).
- Stellt sich eine Beschuldigung oder ein Verdacht nach gründlicher Prüfung als unbegründet heraus, so ist im Einvernehmen mit der entsprechenden Person alles zu tun, was die entsprechende Person rehabilitiert und schützt.
b) Sexuelle Übergriffe zwischen Kindern oder zwischen Jugendlichen
Bei sexuellen Übergriffen zwischen Kindern oder zwischen Jugendlichen ist angemessen und konsequent pädagogisch zu handeln.
Der leitende Pfarrer wird über den Vorfall und die eingeleiteten Schritte informiert.
c) Opfer von sexualisierter Gewalt durch Täter/innen außerhalb der Verantwortung der Kirchengemeinde
Betroffene, die sich Mitarbeitenden der Kirchengemeinde anvertrauen, sollen von diesen in ihrer persönlichen Situation und bei der Aufarbeitung ihrer Erfahrungen unterstützt werden.
Ist oder war der/die Täter/in bzw. eine verdächtigte Person an anderer Stelle in der Diözese Rottenburg-Stuttgart aktiv, ist die Kommission sexueller Missbrauch zu informieren.
9) So gehen wir mit sexuellem Missbrauch in der Vergangenheit um: Nachhaltige Aufarbeitung
a) Reflektion aktueller Vorkommnisse
Vermutungen und Vorwürfe, die in unserer Kirchengemeinde aufgekommen sind, werden in angemessenem zeitlichem Abstand analysiert und Verbesserungsmöglichkeiten im Sinne der Prävention herausgearbeitet.
b) Gebetstag 18. November
Sexueller Missbrauch in unserer Kirche/in unserer Diözese/Kirchengemeinde ist bei uns Thema. Wir sind sensibel für Leid und Stärken der Betroffenen und die Situation ihrer Angehörigen.
Den von der Deutschen Bischofskonferenz beschlossenen Gebets- und Gedenktag für Missbrauchsopfer am 18.11. begehen wir im Memento in dem Gottesdienst, der auf den 18.11. fällt.
10) So sorgen wir dafür, dass unsere Präventionsmaßnahmen in unserer Kirchengemeinde nachhaltig verankert werden: Qualitätsmanagement
a) Regelmäßige Thematisierung
Der leitende Pfarrer Dietmar Hermann kümmert sich darum, dass Themen der Prävention, Achtsamkeit und Verantwortung in regelmäßigen Abständen auf die Tagesordnung des Pastoralteams und des Kirchengemeinderats kommen.
b) Regelmäßige Aktualisierung der Daten
Das Pfarrbüro überprüft und aktualisiert mindestens einmal jährlich die Kontaktadressen der veröffentlichten Ansprechpersonen und –stellen.
c) Präventionsberater/in
Folgende Person(en) ist/sind zuständig für die Beratung und Koordination der Umsetzung des Schutzkonzeptes in der Kirchengemeinde („Präventionsberater/in“) und für den Kontakt zum/zur Präventionskoordinator/in im Dekanat.
Der leitende Pfarrer Dietmar Hermann und die pastorale Mitarbeiterin Veronika Tiliné-Vitéz
d) Regelmäßige Weiterentwicklung
Das Schutzkonzept wird vom Kirchengemeinderat alle 5 Jahre (rechtzeitig vor Ende jeder Wahlperiode) auf Aktualität und Entwicklungsbedarf geprüft.
Nächster Termin: 2028
11) Schutzkonzept in der Kooperation
a) Rechtlich selbstständige Verbände
Mit den rechtlich selbstständigen Verbänden und Vereinen, die unter dem Dach unserer Kirchengemeinde mit Kindern, Jugendlichen oder schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen arbeiten, vereinbaren wir, dass sie unser Schutzkonzept anerkennen und verwirklichen oder ein eigenes – dazu passendes – Schutzkonzept umsetzen.
Die Verbände sind: DPSG
b) Zusammenarbeit im Sozialraum
In der Zusammenarbeit mit anderen Konfessionen und Religionen, mit Vereinen und der bürgerlichen Gemeinde fördern wir den Schutz von Kindern, Jugendlichen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen vor Gewalt und sexuellem Missbrauch und setzen uns dafür ein, Schutzkonzepte anzuwenden.
Unsere Informationsveranstaltungen für Ehrenamtliche sind in der Regel öffentlich und auch für nicht mitarbeitende Interessierte zugänglich.
c) Fremdfirmen und Mieter
Bei der Vereinbarung von Dienstleistungen durch externe Personen oder Firmen oder wenn solchen externen Personen oder Firmen kirchliche Räume überlassen werden, wenden wir unsere Regelungen analog an.
12) So machen wir unser Schutzkonzept öffentlich bekannt: Öffentlichkeitsarbeit
Wir machen unser institutionelles Schutzkonzept, den Verhaltenskodex, die Verhaltensregeln und insbesondere die Beratungs- und Beschwerdewege in der Kirchengemeinde bekannt.
Hierfür nutzen wir folgende Medien und Wege:
a) Das gesamte Schutzkonzept sowie (separat) der Verhaltenskodex und Verhaltensregeln werden auf der Homepage der Kirchengemeinde leicht zugänglich eingestellt.
b) Verhaltenskodex und Verhaltensregeln werden zusätzlich an folgenden Orten ausgehängt: Jugendraum St. Gebhard, Jugendraum St. Franziskus, Flur zu den Jugendräumen St. Andreas.
c) Die Kontaktadressen für Beratung und Beschwerden (vgl. Abschnitt 7) veröffentlichen wir außerdem auf der Homepage
13) Beschluss
Die Kirchengemeinderäte St. Andreas und St. Franziskus haben das Schutzkonzept in der gemeinsamen Sitzung am 27.9.23 beraten und anschließend beschlossen:
Der Pastoralrat der vietnamesischen Gemeinde hat am 7.10.2023 dem Schutzkonzept zugestimmt.
Anlagen:
Risikoanalyse und Maßnahmen der Ministranten
- Wir reden über Regeln und Grenzen. Und schaffen so eine respektvolle Atmosphäre in der jede:r persönliche Grenzen benennen kann und sorgen für Transparenz nach außen.
- Wir akzeptieren ein „Stopp“. Auch beim Spielen, beim Rumalbern, bei „Neckereien“ oder im Streit.
- Wir lassen uns gegenseitig ausreden und hören einander zu. Auch bei akuter Verärgerung oder im Konflikt.
- Wir berühren niemanden gegen seinen Willen. Deshalb fragen wir, bevor wir jemanden berühren.
- Wir fragen oder holen Hilfe, wenn wir uns unsicher fühlen. Damit sich alle wohl und sicher fühlen können.
Nähe und Distanz:
Jeder Mensch hat andere Grenzempfindungen bei (körperlicher) Nähe. Wir nehmen das ernst
und achten auf ein ausgewogenes Verhältnis von Nähe und Distanz. Körperliche Berührungen können in bestimmten Situationen zu einer Begegnung gehören, sie sind nicht grundsätzlich verboten oder problematisch – aber sie müssen dem jeweiligen Kontext angemessen sein.
Die Verantwortung für die Gestaltung von Nähe und Distanz liegt bei uns Mitarbeitenden, auch dann, wenn der Impuls nach Nähe von Kindern und Jugendlichen ausgeht.
- Unsere Veranstaltungen und Aktivitäten finden in geeigneten Gemeinderäumen statt. Diese sind für andere zugänglich und dürfen nicht abgeschlossen werden. Finden Veranstaltungen in anderen Räumen statt (z.B. Bastel- / Vorbereitungsaktionen in einer Privatwohnung), so geschieht dies auf transparente und von der Sache her begründete Art und Weise.
- Die uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen bestimmen selbst, wieviel Nähe und Distanz sie brauchen. Methoden und Spiele mit Körperkontakt setzen wir achtsam ein. Wir prüfen zuvor die Akzeptanz in der Gruppe und geben Teilnehmenden die Möglichkeit, nicht mitzumachen.
- In Ankleidesituationen, z.B. beim Ministrieren oder im Rahmen der Sternsingeraktion fragen wir nach, bevor wir helfen, die Gewänder zu richten.
- Bei besonderen Nähebedürfnissen von Kindern (z.B. Heimweh) tragen wir dafür Sorge, dass die Situation im Team aufgefangen und nicht unnötig verlängert wird.
- Wir bevorzugen oder benachteiligen niemanden. Kein Kind und kein:e Jugendliche:r wird besonders belohnt oder sanktioniert.
- Wir können Kindern und Jugendlichen Verschwiegenheit zusagen, wenn es der Sache angemessen ist. Umgekehrt schaffen wir keine Geheimnisse und fordern keine Verschwiegenheit ein.
Kritische Situationen
Situationen, in denen ein Erwachsener/Leiter/Teamer/OMi mit einem Kind oder Jugendlichen alleine ist, sind, wenn möglich, zu vermeiden.
- Eltern und andere Teammitglieder müssen über 1:1-Situationen und deren Grund (z.B. Beichte, Vier-Augen-Gespräch, Warten auf Abholung, Mitnahme im ländlichen Raum) informiert sein.
- Gespräche finden nur in gut einsehbaren Räumen statt. Für Wartesituationen empfiehlt sich ein öffentlich einsehbarer Raum im Freien.
- Eine Mitnahme im Auto ist nur nach Zustimmung der Eltern möglich.
- Für unsere Aktionen und Veranstaltungen bemühen wir uns, in der Regel zwei betreuende Personen zu haben. Bei Fahrten und Veranstaltungen außerhalb der Pfarrei oder mit Übernachtung müssen mindestens 2 Betreuungspersonen entsprechend der Geschlechterverteilung der Teilnehmenden dabei sein.
Sprache, Wortwahl und Kleidung
Durch Sprache und Worte können Menschen verletzt, irritiert oder gedemütigt werden. Deshalb achten wir auf unsere Sprache, aber auch auf die Sprache der uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen. Anzügliche Bemerkungen und aufreizende Kleidung können zu einer Sexualisierung der Atmosphäre beitragen und Irritationen auslösen.
- Wir reden respektvoll und wertschätzend miteinander. Wir benutzen keine sexualisierte oder abwertende Sprache. Wir stellen niemanden bloß, machen keine abfälligen Bemerkungen und benutzen keine Vulgärsprache oder Beleidigungen. Wir vermeiden Ironie und Zweideutigkeit im Kontakt mit Kindern und Jugendlichen.
- Wir kommentieren keine körperlichen Attribute oder Eigenschaften, verwenden keine übergriffigen Spitznamen und erzählen keine sexistischen oder diskriminierenden Witze.
- Wir achten auf die Sprache der Kinder und Jugendlichen untereinander. Wir schreiten bei Beleidigungen, sexualisierten Anspielungen, Kraftausdrücken, Diskriminierung, Mobbing etc. ein und versuchen im Rahmen eines Gesprächs zu sensibilisieren und das Verhalten zu unterbinden.
- Wir kleiden uns angemessen und ohne übermäßige Betonung von Geschlechtsmerkmalen (z.B. keine Kleidung, die den Blick eindeutig auf Brust, Genitalien oder Gesäß lenkt oder die Unterwäsche absichtlich hervorhebt) und achten auch bei den Teilnehmenden darauf.
- Für Freizeiten und Fahrten kommunizieren wir diese Anforderungen an die Kleidung bereits vorher allen Teilnehmenden.
Schutz der Intimsphäre
Der Schutz der Intimsphäre ist wichtig und braucht klare Regeln, besonders bei Fahrten, Lagern oder bei sportlichen Aktivitäten.
- Kinder, Jugendliche und Erwachsene haben getrennte Zimmer bzw. Zelte. Eine geschlechtergetrennte Unterbringung ist für uns selbstverständlich.
- Sanitärräume werden von uns ebenso getrennt benutzt.
- Bevor wir Zimmer, Umkleideräume oder Sanitärräume betreten, klopfen wir an und warten eine angemessene Zeit auf ein „Herein“. Umkleide- und Sanitärräume werden in der Regel nur von Betreuungspersonen des gleichen Geschlechts betreten. Reinigungspersonal, Hausmeister:innen oder sonstige Personen kündigen ihr Betreten vorher an.
- Wenn wir medizinische Hilfe leisten, respektieren wir die individuellen Grenzen sowie das Schamgefühl und leisten die Hilfe nur mit dem Einverständnis der:des Betroffenen (außer in Notfällen). Sollte eine (teilweise) Entkleidung notwendig sein, sind im Zweifel die Eltern oder Personensorgeberechtigten einzubeziehen und professionelle ärztliche Hilfe vorzuziehen.
Medien und soziale Netzwerke
Wir alle bewegen uns mit zunehmender Selbstverständlichkeit im digitalen Raum und nutzen eine Vielzahl von Medien im pfarrlichen Engagement. Durch die Regelungen zum Datenschutz und das Jugendschutzgesetz gibt es bereits eindeutige Bestimmungen, die beachtet werden müssen. Unter anderem hat auch die vergangene Pandemie teilweise zu einer Digitalisierung unserer Mini-Stunden geführt:
- Medien, die wir bei Veranstaltungen einsetzen, sind pädagogisch und altersangemessen ausgewählt. Sollten Kinder und Jugendliche unangemessene Medien einbringen, thematisieren wir das. Jegliche Medien mit sexistischem, pornographischem oder gewaltverherrlichendem Inhalt sind untersagt.
- Wenn jemand generell oder in einer bestimmten Situation nicht fotografiert oder gefilmt werden will, akzeptieren wir das. Niemand darf in intimen oder peinlichen Momenten gefilmt oder fotografiert werden.
- Wir achten genau darauf, dass keine Aufnahme (Foto/Film/Ton) ohne ausdrückliche Zustimmung veröffentlicht wird (Zeitung, Pfarrbrief, Homepage etc.) oder innerhalb sozialer Netzwerke (WhatsApp, Facebook, Instagram etc.) verbreitet wird.
Fehlerkultur und Disziplinierungsmaßnahmen
Wir fördern eine fehleroffene Kultur, in der sich Kinder und Jugendliche entwickeln können. Wir geben die Möglichkeit, Handeln zu reflektieren und zu verändern.
- Wir sprechen Fehler und falsches Verhalten so früh wie möglich an.
- Wir unterbinden grenzverletzendes Verhalten konsequent.
- Wenn wir körperliche oder verbale Übergriffe oder Gewalt beobachten, wird die Situation gestoppt, das Verhalten angesprochen und eine Veränderung eingefordert.
- Bei einer Intervention nutzen wir weder verbale noch körperliche Gewalt. Niemand wird bloßgestellt oder lächerlich gemacht. Jede Form von Freiheitsentzug ist untersagt. Wir weisen Kinder und Jugendliche auf falsches Verhalten hin und sprechen ggf. mit den Eltern oder Sorgeberechtigten. Interventionsgespräche führen wir nie alleine und geben auch den Kindern und Jugendlichen die Gelegenheit Zeugen hinzuzuziehen.
- Sanktionen sprechen wir im Team ab. Sie müssen transparent und angemessen sein und zeitnah erfolgen.
- Wir sind offen für Feedback und Kritik und sehen sie als Möglichkeit, unsere Arbeit zu reflektieren und zu verbessern
Umgang mit Übertretungen
Ein Verhaltenskodex ergibt nur Sinn, wenn er verbindlich ist und sich alle daran halten. Deshalb braucht es auch Regeln, die bei Übertretungen anzuwenden sind.
- Wir sprechen Regelübertretungen sofort und unmittelbar an.
- Die Regelübertretung wird der Leitung der Veranstaltung gemeldet und es wird eine Notiz dazu verfasst.
- Die Information über die Regelübertretung wird an eine geschulte Fachkraft in der Gemeinde weitergegeben.
- Wir machen eigene Regelübertretungen im Team und gegenüber der Leitung transparent und besprechen den Vorfall.
- Der Umgang mit Nähe und Distanz wird regelmäßig in den entsprechenden Teams besprochen.
Entsprechend der Grundlage der Regeln wollen wir Verhaltensampeln erstellten, die wir bei entsprechenden Veranstaltungen öffentlich für alle sichtbar aufhängen:
No Go!
Dieses Verhalten ist immer falsch, schadet Kindern und Jugendlichen und ist deshalb verboten.
- Missachtung der Privatsphäre von Elternteil/ Bezugsperson und Kind
- Minis ungefragt in den Arm nehmen
- Abwertung, Diskriminierung, Bloßstellung, Ignoranz,…
- Sendung von Doppelbotschaften, Ironie, Sarkasmus
- Schweigepflichtsverletzung
- Missachtung des Datenschutzes
- intransparentes Handeln
- Machtmissbrauch, z.B. Darstellung der eigenen Meinung als die einzig richtige
- Bedrohen, direkte Androhung von Gewalt
- Seelische Grausamkeit und Gewalt
- Physische Gewalt, wie z.B. Ohrfeigen, Zuschlagen oder andere Formen der Gewalt, z.B. Fußtritte
- Verbale und körperliche sexualisierte Gewalt
- Kinder und Jugendliche in einem Raum oder Zimmer einschließen/Freiheitsentzug
- Wegschauen, wenn man Gewalt, Drogen- oder Alkoholkonsum sieht
- Medikamente ohne ärztliche Zustimmung geben
- Privatsphäre missachten, einfach ins Zimmer gehen
- Ein „Nein“ oder „Stopp“ nicht akzeptieren und weitermachen
- Sexueller Missbauch
- Grenzverletzungen jeder Art
- Gegenstände wegnehmen, nicht mehr zurückgeben oder absichtlich kaputtmachen
- Andere dazu zwingen, etwas machen zu müssen, was sie nicht wollen.
- Fotos / Videos ohne das Wissen des Fotografierten zu machen und zu veröffentlichen.
- Ungeeignete Filme anschauen zeigen (z.B. mit grenzverletzendem oder diskriminierendem Verhalten)
Let’s talk!
Dieses Verhalten ist nicht o. k. und für die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen schädlich und sollte nicht vorkommen. Im Zweifel / Eintrittsfall muss darüber geredet werden.
- Überforderung / Unterforderung
- Missachtung der eigenen Sicherheit
- Brechen von Regeln durch die Erwachsenen
- Anschreien
- Spitznamen benutzen, wenn ein Kind das nicht möchte.
- Fehlende Einhaltung von Vereinbarungen
- Kinder und Jugendliche beschimpfen oder beleidigen
- Schlecht über die Eltern reden
- Aus der Gruppe ausgrenzen/Ausgrenzung nicht verhindern
- Vor Anderen bloßstellen oder persönlich entwerten
- Selbst eine mangelhafte Körperhygiene haben und in problematischer Kleidung zum Ministrieren / zu Mini Stunden / zu Aktionen kommen
- Beziehungsentzug (kalte Schulter), Ignorieren
- Sich gegenseitig anmalen
- Ungefragt beim Gewand anziehen helfen
Let’s Go!
Dieses Verhalten ist pädagogisch sinnvoll und gut, auch wenn das Kindern und Jugendlichen nicht immer unmittelbar einleuchtet:
- Kinder & Jugendliche (auch vor sich selbst) schützen: Alkohol- und Drogenkonsum verbieten
- Grenzen setzen und Verhaltensregeln einführen
- Zum Selbst- / Fremdschutz jemanden kurz festhalten
- Auf Medienkonsum achten
- Mitbestimmen lassen
- Eigene Fehler zugeben und versuchen, abzustellen
- Zum Erledigen von Aufgaben anhalten
- Bei Streit vermitteln und bei Gewalt eingreifen
- Zeit für Kinder und Jugendliche nehmen und ihnen zuhören
- Regeln durchsetzen, Ausnahmen begründet erlauben
- Von Freunden umarmt werden
- Mit Zustimmung anderen helfen
- Wertschätzen
- Grenzen beachten
- Verständnisvoll sein
- Ältere auf Jüngere achten und helfen
- Mit Zustimmung Gruppenspiele mit Körperkontakt
- Auf Nachfrage beim Anziehen des Gewandes helfen
Risikoanalyse und Maßnahmen der JuLeis
Risikosituationen
- WC und Badbereich
- Spiele mit Körperkontakt
- Zimmer der Teilis
- 1 zu 1 Situationen
Schutzfaktoren
- Mindestens ein Julei von jedem Geschlecht muss bei Aktionen mit Übernachtung anwesend sein.
- Ein Vertrauensjugendleiter und eine Vertrauensjugendleiterin werden bei mehrtägigen Angeboten am Anfang als Ansprechperson für die Teilis benannt.
- Es werden ein weiblicher und ein männlicher Julei benannt, die über die gesamte Freizeit als Nachtwächter fungieren. Diese gehen immer zusammen, um 1 zu 1 Situationen zu vermeiden und um eine Ansprechperson für beide Geschlechter zu gewährleisten, die ggf. Auch in das jeweilige Zimmer gehen kann.
- Reportingsystem einführen
- Die Einführung eines Kummerkastens, um auch anonyme Hinweise und Sorgen mitzubekommen. Manchen Kindern könnte es so leichter fallen, ihre Sorgen und Bedürfnisse mitzuteilen.
- Für Themen im Team während mehrtägigen Aktionen wird ein*e nicht teilnehmende*r Vertrauensjugendleiter*in benannt, an den sich Juleis bei Fragen oder Problemen wenden können.
- 1 zu 1 Situationen werden vermieden, falls Vermeidung nicht möglich ist, wird auf eine kurze Zeitdauer geachtet bzw. die Situation transparent gemacht. Dadurch wollen wir auch das Machtverhältnis zwischen Teilis und Juleis dezimieren.
- Wenn Trennung des Badbereichs (männlich/ weiblich oder Julei/ Teili) nicht möglich ist, wird der Bereich zeitlich getrennt.
- Vortour zu unserem Freizeit-Gruppenhaus, um die örtlichen Begebenheiten vorab anzuschauen und uns für ggf. räumliche Risikofaktoren rechtzeitig Lösungen überlegen zu können.
- Spiele, in denen enger Körperkontakt durch Teilis nicht vermieden werden kann, werden nicht mehr gespielt.
- Teilis schlafen nach Geschlechtern getrennt.
- Zimmer der anderen Teilis dürfen nicht besucht werden.
- Die Trennung nach Geschlechtern beim Schlafen wird, falls erwünscht, Jugendleiter*innen ermöglicht. Sollte die Trennung aufgrund der Zimmersituation des Hauses nicht möglich sein, wird das frühzeitig kommuniziert.
- Eine verständnisvolle und vertrauensvolle Atmosphäre wird geschaffen.
- Es gibt immer eine weibliche und einen männlichen Nachtwächter*in.
- Teilis sowie Leiter werden ernst genommen, wenn sie ein Thema ansprechen.
- Bilder von Kindern werden nur komplett angezogen gemacht. (Freibadtag etc.)
- Bilder von Kindern werden nur auf Julei-Kamera gemacht. (keine anderen Fotoapparate erlaubt) So wird sichergestellt, dass das Julei-Team auf alle gemachten Fotos Zugriff hat.
- Bilder von Kindern werden nicht auf privaten Kanälen in sozialen Medien veröffentlicht.
- Bilder von einzelnen Kindern werden nicht veröffentlicht.
- Haus wird abends abgeschlossen. Um den Brandschutz zu gewährleisten, wird die Situation vor Ort abgeklärt und es wird darauf geachtet, dass im Brandfall ein Fluchtweg gewährleistet ist.
- Auf mehrtägigen Veranstaltungen werden abends im Leiterkreis Gesprächsrunden vorgesehen, um Tagesgeschehnisse zu besprechen.
Potential- und Risikoanalyse der DPSG RT-Nord
Um unseren Pfadfinderstamm zu einem sicheren Ort für die uns anvertrauten jungen
Menschen zu machen, ist es notwendig, sich mit den Rahmenbedingungen und Dynamiken auseinander zu setzten, die für Grenzverletzungen, Übergriffe und sexualisierte Gewalt innerhalb der vorhandenen Struktur im Stamm, sowie der gelebten Kultur begünstigend sein können. Die Potential- und Risikoanalyse wurde innerhalb der gesamten Leiterrunde erarbeitet, um Gefahrenpotentiale und Gelegenheitsstrukturen bewusst zu machen. Ebenso wurde die Frage behandelt, welche Ressourcen und präventiven Bausteine zum Schutz der Kinder und Jugendlichen bereits vorhanden sind.
Zu Beginn des Prozesses wurde eine Bestandsaufnahme durchgeführt, in dem die
Räumlichkeiten, sowie das Außengelände (Gemeinderäume und Gelände St. Andreas, Orschel-Hagen) wo die wöchentliche Jugendarbeit stattfindet, durchlaufen wurde. Hierbei war die Leiterrunde angehalten aus Sicht eines Kindes durch die Räume und über das Gelände zu gehen. Des Weiteren wurden Angebotsformen, Veranstaltungen und organisatorische Strukturen hinsichtlich ihrer Risikofaktoren bewertet.
Im Folgenden sind wichtige Fragestellungen aufgelistet, die zur Beurteilung der Risikofaktoren und Strukturen bei Veranstaltungen/Truppstunden innerhalb des Stammes diskutiert wurden.
Risikoanalyse im Rahmen einer Veranstaltung/Truppstunde:
In welcher Form bestehen Macht- und Abhängigkeits- bzw. Vertrauensverhältnisse?
Mögliches Machtverhältnis:
- von Leitern gegenüber Kindern und Jugendlichen.
- der Vorstände gegenüber von Leitenden.
- zwischen älteren und jüngeren Altersstufen.
- zwischen Kindern eines Trupps.
Mögliche Abhängigkeit durch z.B.:
- Kinder und Jugendliche abhängig von den Leitenden
- Personen ohne Schlüssel sind abhängig von Personen mit Schlüssel für die Räumlichkeiten
Mögliche Vertrauensverhältnisse durch z.B.:
- Familiäre Atmosphäre innerhalb des Stammes, kann positiv sein aber auch eine Gefahr darstellen
- Vertrauen der Eltern gegenüber den Leitern
- Vertrauen innerhalb der Leiterrunde, kann positiv sein aber auch negativ, denn welchen Weg geht man bei Verdachtsmomenten?
Gibt es Momente/Situationen, die besondere Risiken bergen?
Mögliche Risiken durch z.B.:
- 1 zu 1 Situation zwischen Leitern und Kindern/Jugendlichen aber auch der Kinder/Jugendlichen untereinander.
- Situationen oder Spiele, die zu körperlicher Nähe führen.
- Digitale/Online Begegnungen zwischen Kindern/Jugendlichen
- untereinander oder mit Leitern
- Fotografieren von Kindern/Jugendlichen, sowie weitere Verwendung der Fotos.
Welche Risiken bringen Übernachtungen mit sich?
Mögliche Risiken durch z.B:
- Übernachtungssituationen in Zelten oder Zimmern
- Nutzung von gemeinsamen Waschräumen.
- Unterbringung beider Geschlechter in einem Zelt/Zimmer: diese sollte individuell unter Einbezug aller Parteien entschieden werden
- Übernachtung von Leitern und Kindern in einem Zelt/Zimmer
Gibt es bauliche Gegebenheiten, die Risiken bergen?
Risiken durch z.B.:
- Räume, die immer offen sind, die aber nie in alltäglichen Truppstunden genutzt werden. Personen können dort weitgehend unbeobachtet handeln.
- Dunkle Ecken innerhalb der Gemeinderäume aber auch auf dem Außengelände.
- Die meisten Lichtquellen in Fluren sind nur über Schalter zu betätigen, es muss aktiv im Dunkeln danach gesucht werden.
- Nicht alle Türen verfügen über Schlösser, wodurch die Tür immer von innen geöffnet werden kann.
- Alle Türen sind blickdicht, es kann nicht eingesehen werden, ob sich jemand im Raum befindet.
- In den Toiletten im Untergeschoss kann aus dem Vorraum das Licht in der Toilettenkabine ausgeschaltet werden.
- Die Gemeinderäume sind nicht klar benannt/beschriftet, wodurch sich eine genaue Benennung der Räume im Nachhinein schwierig gestaltet.
Gibt es 1:1 Situationen? Wie wird damit umgegangen?
- Diese wird es immer geben, diese werden nicht zu verhindern sein.
- Mit dem Umfeld muss klar kommuniziert werden, wohin man mit dem Kind geht und warum. Außerdem bleiben die Türen geöffnet und man sucht einen hellen Ort auf.
- Bevor man private Räume/Zelte betritt kündigt man sich an und bittet um Erlaubnis eintreten zu dürfen.
In welchen Situationen sind Kinder unbeaufsichtigt?
- Toilettenräume, Kinder gehen allein oder zu mehreren.
- Auf dem Weg zur Truppstunde und zurück
- Während der Truppstunde, z.B. bei Gruppenarbeiten etc.
- Von 22 – 08 Uhr auf dem Zeltlager, während der Nachtruhe
- Bei verschiedenen Aktionen / Angeboten in Kleingruppen z.B. Geländespiele, Nachtwanderung, Nachtwache, etc.
Gibt es ein Beschwerdesystem für Kinder? Wie sieht dieses aus?
- Die Kinder und Jugendlichen können sich an Trupp-Leiter wenden.
- Feedback und Reflektionen zu einzelnen Aktionen und Projekten sind teilweise anonym, teilweise offen. Dies sollte je nach Situation angepasst sein.
- Es soll in Zukunft ein anonymes Beschwerdesystem eingeführt werden. Dies soll als Briefkasten und Online eingerichtet werden.
Des Weiteren hat sich die Leiterrunde mit Fragen zur Struktur des Stammes auseinandergesetzt, welche Risikofaktoren darstellen könnten.
Risikoanalyse und Maßnahmen Katechesen und Besuchsdienste
Die Erstkommunion Vorbereitung geschieht in vier Säulen: Weggottesdienste, Gruppenstunden mit Spielen, Familien Gottesdiensten, Anregungen für zuhause. Ehrenamtlich beteiligt darin sind Eltern, die die Gruppenstunden mit den Spielen durchführen. Diese sind meistens zu zweit und es ist insgesamt ca. sechs Mal eine Stunde während der Vorbereitung. Der Kontakt dieser Eltern zu fremden Kindern geht also eindeutig nicht über das übliche Interagieren im Sozialraum hinaus. Die Intensität ist auch nicht so, dass Abhängigkeit erzeugt wird.
Die Firm Vorbereitung geschieht an 3 Samstagen und Projekten; den beteiligten Ehrenamtlichen begleiten diese. Dies geschieht immer in Gruppen und ist zeitlich sehr begrenzt. Der Kontakt dieser Mitarbeitenden zu fremden Kindern geht also eindeutig nicht über das übliche Interagieren im Sozialraum hinaus. Die Intensität ist auch nicht so, dass Abhängigkeit erzeugt wird.
Die Mitarbeitenden in den Familiengottesdienst- und Kinderkirchenteams sind evtl. beim Einüben und im Gottesdienst Kontakt zu fremden Kindern. Dies geschieht immer in Gruppen und ist zeitlich sehr begrenzt. Der Kontakt dieser Mitarbeitenden zu fremden Kindern geht also eindeutig nicht über das übliche Interagieren im Sozialraum hinaus. Die Intensität ist auch nicht so, dass Abhängigkeit erzeugt wird.
Das Begleiten von Sternsinger Gruppen einschließlich der Vorbereitungstreffs in den Teilorten geschieht immer in Gruppen und ist zeitlich sehr begrenzt. Der Kontakt dieser Mitarbeitenden zu fremden Kindern geht also eindeutig nicht über das übliche Interagieren im Sozialraum hinaus. Die Intensität ist auch nicht so, dass Abhängigkeit erzeugt wird.
Die Besuchsdienste zu Geburtstagen, Kranken… sind Einzelkontakte und eher sporadisch. Nur die Wenigsten der Besuchten sind schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsene. Der Kontakt dieser Mitarbeitenden geht also eindeutig nicht über das übliche Interagieren im Sozialraum hinaus. Die Intensität ist auch nicht so, dass Abhängigkeit erzeugt wird.
Die Treffen Familienkreis und Familientreff sind ca. 6-mal im Jahr und es sind in der Regel die Eltern und Kinder da. Der Kontakt der Mitarbeitenden geht also eindeutig nicht über das übliche Interagieren im Sozialraum hinaus. Die Intensität ist auch nicht so, dass Abhängigkeit erzeugt wird.
Die Leitenden der 72-Std. Aktion sowie diejenigen, die bei den Gemeindefesten Kinderangebote machen, sind in der Regel aus dem Kreis der Jugendgruppen- bzw. Ministranten Leitenden und über diese Regeln abgedeckt.
Seelsorgegespräche mit Kindern und Jugendlichen werden hauptamtlich oder mit Gruppenleitern, die in der Jugendarbeit entsprechend geschult sind, geführt, so dass wir hier keine zusätzlichen Regeln brauchen.
Zur Sensibilisierung auf das Thema Prävention und Missbrauch wird in diesen Bereichen der unterschriebene Verhaltenskodex und die Unterzeichnung einer Selbstauskunftserklärung als ausreichend gesehen.
Wichtige Kontaktadressen
Wichtige Kontaktadressen auf einen Blick zur Meldung von Grenzübergriffen und Verdacht auf sexuellen Missbrauch gegenüber Mitarbeitenden (entsprechend der Interventionsordnung-DRS, Kirchl. Amtsblatt August 2022)
Leitender Pfarrer: Dietmar Hermann, Nürnberger Str. 184, 72760 Reutlingen, E-Mail: dietmar.hermann@drs.de, Tel.: 07121 / 742855
Dekan (falls der Pfarrer selbst beschuldigt ist): Hermann Friedl, Marktstr. 26, 72793 Pfullin-gen, hermann.friedl@drs.de, Tel.: 07121 / 71208
Diözesane Ansprechpersonen (unabhängig, nicht weisungsgebunden, Mitglieder der Kommission sexueller Missbrauch):
Frau Theresa Ehrenfried, Traumaberaterin
Theresa.Ehrenfried@ksm.drs.de
Frau Elke Börnard, Fachberaterin gegen sexualisierte Gewalt
Elke.Boernard@ksm.drs.de
0151/52 50 27 50
Herr Daniel Noa, Jurist
Daniel.Noa@ksm.drs.de
01 77 / 2 35 52 00
Kommission Sexueller Missbrauch (KsM) der Diözese Rottenburg-Stuttgart
Vorsitzende: Dr. Monika Stolz
Monika.Stolz@ksm.drs.de
01 60 / 4 04 86 01
Geschäftsstelle: Andrea Doll
Marktplatz 11, 72108 Rottenburg
07472 169-783; Fax: 07472 169 – 83783
ksm-kontakt@ksm.drs.de
https://praevention-missbrauch.drs.de
(Die KsM ist von der Gemeindeleitung auf jeden Fall zu informieren, wenn es Vorwürfe gegen Mitarbeitende der Kirchengemeinde gibt, dass sie sexuelle Übergriffe an Kindern, Jugendlichen sowie schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen begangen hätten.)
Zur Beratung bei unklaren Situationen
Alle pastoralen Mitarbeiter:innen
Im Dekanat und Landkreis:
Präventionskoordinator im Dekanat: Clemens Dietz, Schulstraße 28, 72764 Reutlingen, clemens.dietz@drs.de, Tel.: 07121 / 144840
Dekanatsjugendreferat: Bismarckstraße 20, 72764 Reutlingen, jugendreferat-rt@bdkj-bja.drs.de, Tel.: 07121-490-495-5
Spezialisierte Fachberatungsstelle bei sexualisierter Gewalt: Wirbelwind e.V. – Gegen sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend, Kaiserstraße 4, 72764 Reutlingen, mail@wirbelwind-reutlingen.de, Tel.: 07121 / 28 49 27
Insoweit erfahrene Fachkraft nach § 8a/8b SGB VIII: Pädagogisch- psychologischer Fachdienst des Kreisjugendamtes Reutlingen, Charlottenstr. 25, 72764 Reutlingen, fach-dienst.reutlingen@kreis-reutlingen.de, Tel.: 07121 / 9479060
In der Diözese Rottenburg-Stuttgart:
Beratung bei möglicher Kindeswohlgefährdung in der Jugendarbeit:
Kinderschutzteam des Bischöflichen Jugendamts/BDKJ
Festnetznummer: 07153 3001 234
Mobilnummer (in den Ferien): 0151 53 78 14 14
kinderschutz@bdkj.info
Stabsstelle Prävention, Kinder- und Jugendschutz im Bischöfl. Ordinariat
Telefon: 07472 169-385
praevention@drs.de
www.praevention-missbrauch.drs.de
Bundesweite anonyme Unterstützung:
Angebote der Unabhängigen Beauftragten der Bundesregierung für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (www.beauftragte-missbrauch.de)
„Hilfetelefon sexueller Missbrauch“
Tel. 0800-22 55 530 (kostenfrei & anonym)
www.hilfeportal-missbrauch.de
Das „Hilfeportal Missbrauch“ im Internet informiert Betroffene, ihre Angehörigen und andere Menschen, die sie unterstützen wollen. In einer bundesweiten Datenbank finden sich Informationen über regionale Unterstützungsangebote.